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Vertrag zur Auftragsverarbeitung

Stand: 29. Oktober 2026

Dieser Vertrag zur Auftragsverarbeitung („AVV“) gemäß Art. 28 DSGVO gilt zwischen dem Kunden als Verantwortlichem („Kunde“) und der Pariton AI GmbH, Wittstocker Str. 19, 10553 Berlin („pariton AI“) als Auftragsverarbeiter. Er ist Bestandteil jedes Vertrags, den der Kunde mit pariton AI auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) schließt, und gilt, soweit pariton AI dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (§ 15 AGB). Auf Wunsch stellt pariton AI dem Kunden diesen AVV zusätzlich zur Unterzeichnung bereit.

§ 1 Gegenstand und Dauer

(1) Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch pariton AI bei der Bereitstellung, dem Betrieb, der Wartung und dem Support der Plattform „pariton platform“ und der Kundenanwendung im Betriebsmodell Managed Cloud sowie bei Installation, Wartung und Fernwartung im Betriebsmodell On-Premises (§§ 4 bis 6 AGB).

(2) Der AVV gilt für die Dauer des Hauptvertrags und darüber hinaus, solange pariton AI personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, insbesondere bis zur Rückgabe und Löschung nach § 11.

§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung, Datenarten, betroffene Personen

(1) Art und Zweck: Speichern, Ordnen, Durchsuchen, Auswerten und Bereitstellen von Kundendaten in der Plattform; Synchronisation mit angebundenen Systemen des Kunden (z. B. Microsoft 365); Verarbeitung durch KI-Funktionen (Assistent, Dokumentenanalyse, semantische Suche, Textentwürfe); Datensicherung, Überwachung, Fehleranalyse und Support.

(2) Datenarten:

  • Konto- und Anmeldedaten der Nutzer (Name, E-Mail-Adresse, Rollen und Berechtigungen, IP-Adresse, Sitzungsdaten),
  • Nutzungs- und Protokolldaten (Zeitpunkte, Änderungsprotokoll, technische Protokolle, Protokolle der KI-Funktionen),
  • Inhalte, die der Kunde einbringt oder synchronisieren lässt, insbesondere Dokumente, Pläne, Bilder, E-Mails, Notizen sowie Chatverläufe mit dem KI-Assistenten, einschließlich der darin enthaltenen personenbezogenen Daten,
  • Stamm- und Kontaktdaten von Geschäftspartnern des Kunden, soweit sie in Modulen der Plattform verwaltet werden.

Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) ist nicht vorgesehen. Bringt der Kunde solche Daten ein, weist er pariton AI vorab darauf hin.

(3) Betroffene Personen: Mitarbeitende und sonstige Nutzer des Kunden; Kunden, Auftraggeber, Lieferanten, Projektbeteiligte und sonstige Geschäftspartner des Kunden und deren Ansprechpartner; Absender und Empfänger von E-Mails; in Dokumenten genannte Personen.

§ 3 Weisungen

(1) pariton AI verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, auch in Bezug auf Übermittlungen in Drittländer, sofern pariton AI nicht durch Unionsrecht oder das Recht eines Mitgliedstaats zur Verarbeitung verpflichtet ist; in diesem Fall teilt pariton AI dem Kunden diese Pflicht vorab mit, soweit das Recht dies nicht verbietet. Die Weisungen sind abschließend im Hauptvertrag, in diesem AVV und in der Konfiguration der Plattform durch den Kunden festgelegt; weitere Weisungen erteilt der Kunde in Textform.

(2) Ist pariton AI der Ansicht, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, informiert sie den Kunden unverzüglich und darf die Ausführung aussetzen, bis der Kunde die Weisung bestätigt oder ändert.

§ 4 Vertraulichkeit

pariton AI setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Der Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden ist auf die Personen beschränkt, die ihn für die Vertragserfüllung benötigen. § 16 AGB bleibt unberührt.

§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen

(1) pariton AI trifft die in Anlage 1 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO.

(2) pariton AI darf die Maßnahmen an den technischen Fortschritt anpassen, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen dokumentiert pariton AI und teilt sie dem Kunden auf Anfrage mit.

§ 6 Unterauftragsverarbeiter

(1) Der Kunde genehmigt die Hinzuziehung der in der Liste der Unterauftragsverarbeiter genannten Unternehmen.

(2) Über die beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters informiert pariton AI den Kunden mindestens 30 Tage im Voraus in Textform. Für Widerspruch und Kündigung gilt § 7 Abs. 4 AGB.

(3) pariton AI erlegt jedem Unterauftragsverarbeiter vertraglich Datenschutzpflichten auf, die den Pflichten dieses AVV im Wesentlichen entsprechen, insbesondere hinreichende Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen. pariton AI haftet gegenüber dem Kunden für die Einhaltung der Pflichten ihrer Unterauftragsverarbeiter.

(4) Keine Unterauftragsverarbeitung sind Nebenleistungen wie Telekommunikation oder die Wartung von Hardware ohne Zugriff auf Kundendaten sowie die vom Kunden selbst beauftragten Drittdienste (§ 8 AGB), etwa der Microsoft-365-Tenant des Kunden.

§ 7 Verarbeitungsort und Drittlandübermittlung

(1) Kundendaten werden nach § 4 Abs. 1a AGB ausschließlich in der Europäischen Union verarbeitet. Die dort genannte Ausnahme für Anmeldedaten beim Anmeldedienst und die Verarbeitungsorte sind in der Liste der Unterauftragsverarbeiter ausgewiesen. Die Websuche des KI-Assistenten ist nur aktiv, wenn der Kunde sie gesondert in Textform beauftragt und den dafür eingesetzten Websuchdienst genehmigt hat oder dieser nach § 6 Abs. 2 in die Liste aufgenommen wurde.

(2) Eine Übermittlung in ein Drittland erfolgt nur, soweit die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind, insbesondere auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (einschließlich des EU-US Data Privacy Framework für zertifizierte Empfänger) oder der EU-Standardvertragsklauseln. KI-Modelle mit Verarbeitung außerhalb der EU setzt pariton AI nur nach § 7 Abs. 4a AGB auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ein.

§ 8 Unterstützung des Kunden

(1) pariton AI unterstützt den Kunden mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen (Art. 12 bis 22 DSGVO). Anträge, die direkt an pariton AI gerichtet werden, leitet pariton AI unverzüglich an den Kunden weiter und beantwortet sie nicht selbst.

(2) pariton AI unterstützt den Kunden unter Berücksichtigung der ihr vorliegenden Informationen bei der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO, insbesondere bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und der Konsultation der Aufsichtsbehörde.

(3) Unterstützungsleistungen, die über die Bereitstellung der Funktionen der Plattform und von Informationen hinausgehen, kann pariton AI nach Aufwand zu den vereinbarten Sätzen berechnen, sofern der Bedarf nicht auf einem Verstoß von pariton AI beruht.

§ 9 Meldung von Datenschutzverletzungen

pariton AI meldet dem Kunden eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, in Textform. Die Meldung enthält, soweit bekannt, die Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO; fehlende Angaben werden nachgereicht. pariton AI ergreift unverzüglich angemessene Maßnahmen, um die Verletzung zu beheben und nachteilige Folgen zu mindern.

§ 10 Nachweise und Kontrollen

(1) pariton AI stellt dem Kunden auf Anfrage alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung dieses AVV zur Verfügung, insbesondere aktuelle Beschreibungen der technischen und organisatorischen Maßnahmen und Nachweise der Unterauftragsverarbeiter, etwa deren Zertifizierungen.

(2) Reichen diese Nachweise im Einzelfall nicht aus, kann der Kunde Kontrollen einschließlich Inspektionen durch sich oder einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer, der kein Wettbewerber von pariton AI ist, durchführen. Kontrollen vor Ort sind mit einer Frist von mindestens vier Wochen anzukündigen, finden während der üblichen Geschäftszeiten statt, beeinträchtigen den Betrieb nicht unverhältnismäßig und erfolgen, außer aus konkretem Anlass, höchstens einmal je Kalenderjahr. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

§ 11 Rückgabe und Löschung

(1) Nach Vertragsende gibt pariton AI die personenbezogenen Daten nach § 14 AGB heraus und löscht sie anschließend, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Speicherung besteht.

(2) Die Löschung im Produktivsystem erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Frist nach § 14 Abs. 2 AGB. Datensicherungen werden nicht einzeln bereinigt, sondern im Rahmen des regulären Sicherungszyklus überschrieben; bis dahin sind sie gegen Zugriff geschützt und werden nicht für andere Zwecke verwendet. pariton AI bestätigt die Löschung auf Wunsch in Textform.

§ 12 Haftung und Schlussbestimmungen

(1) Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO; im Übrigen gilt § 18 AGB.

(2) Bei Widersprüchen geht dieser AVV in Fragen des Datenschutzes den AGB vor (§ 1 Abs. 4 AGB).

(3) Kontakt für Datenschutzfragen: Pariton AI GmbH, Geschäftsführung, Wittstocker Str. 19, 10553 Berlin, info@pariton.ai, +49 30 16637360.

Anlage 1 – Technische und organisatorische Maßnahmen

Vertraulichkeit

  • Zutrittskontrolle: Betrieb der Plattform ausschließlich in Rechenzentren der Google Cloud in der EU; die physische Sicherheit richtet sich nach den zertifizierten Maßnahmen von Google. pariton AI betreibt keine eigenen Server mit Kundendaten.
  • Zugangskontrolle: Zwei-Faktor-Anmeldung für alle administrativen Zugänge (Google Cloud, Quellcode-Verwaltung, Kubernetes, Geheimnisverwaltung und Betriebswerkzeuge); Arbeitsgeräte mit Festplattenverschlüsselung, Bildschirmsperre und automatischen Updates.
  • Zugriffskontrolle: Rollen- und Berechtigungskonzept in der Plattform; der KI-Assistent sieht nur Daten, für die der anfragende Nutzer berechtigt ist; Zugriff auf Produktivsysteme nur für einen eng begrenzten Personenkreis nach dem Erforderlichkeitsprinzip; Zugangsdaten zentral in einer Geheimnisverwaltung, nicht im Quellcode.
  • Trennungskontrolle: eigene, von anderen Kunden getrennte Datenbank je Kunde; getrennte Test- und Produktivumgebungen.
  • Vertraulichkeitsverpflichtung: alle Mitarbeitenden und freien Mitarbeitenden sind schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Integrität

  • Weitergabekontrolle: Übertragung ausschließlich verschlüsselt (HTTPS/TLS); Verschlüsselung gespeicherter Daten im Ruhezustand.
  • Eingabekontrolle: Änderungsprotokoll in der Plattform; Protokollierung administrativer Vorgänge.

Verfügbarkeit und Belastbarkeit

  • Tägliche Datensicherung der Datenbanken mit einer zusätzlichen Kopie außerhalb des Betriebsclusters in einer anderen EU-Region (Niederlande).
  • Laufende Überwachung der Anwendung und Einspielen von Sicherheitsupdates.
  • Dokumentierter Prozess für Sicherheitsvorfälle einschließlich Information der Kunden (§ 9).

Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung

  • Regelmäßige Überprüfung dieser Maßnahmen und der Unterauftragsverarbeiter durch die Geschäftsführung; Protokolle der KI-Funktionen werden nach 30 Tagen gelöscht (§ 7 Abs. 5a AGB).
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